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Zulassungsvorraussetzungen zur Staatsprüfung







Die allgemeinen Zulassungsvorausetzungen zur Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen sind in der sog. LPO (Lehramtsprüfungsordnung) festgelegt.
Für alle Studierende, die nach der LPO I vom 13. März 2008 studieren, gilt für die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen der § 22 der LPO I (13. März 2008). Die fachlichen Zulassungsvorausetzungen sowie die inhaltlichen Prüfungsanforderungen finden Sie im § 52 (Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen), § 74 (Lehramt an Gymnasien, Fächerverbindung) und § 75 (Lehramt an Gymnasien, Doppelfach).