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Anerkennung und Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen







Die Anrechung bzw. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen müssen unter Beifügung beglaubigter Kopien bzw. beglaubigter übersetzter Kopien der Zeugnisse und Bescheinigungen beantragt werden. Der Antrag ist noch vor Aufnahme des Studiums beim Leiter des Prüfungsamts abzugeben. Über die Anrechnung bzw. Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen entscheidet der Prüfungsausschuss.