Das Qualitätsmanagementsystem der HMTM beinhaltet umfassende systematische Überprüfungen ihrer Studiengänge, an denen interne und externe Studierende, hochschulexterne Fachexpert*innen, Vertreter*innen der Berufspraxis sowie Absolvent*innen über ihre Mitwirkung in den Instituts-/Akademiebeiräten beteiligt sind.
Die systematische Überprüfung der Studiengänge erfolgt über ein zweistufiges Verfahren:
Eine Akkreditierung kann mit oder ohne Auflagen ausgesprochen werden, sie kann aber auch versagt werden.
Ziel des zweistufigen Verfahrens ist die interne (Re-)Akkreditierung eines Studiengangs oder Studiengangsbündels. Der Begriff der internen Akkreditierung ist somit doppelt besetzt, weil damit auch der zweite Verfahrensschritt zur systematischen Überprüfung gemeint ist.
Mit Blick auf die erstmalige interne Akkreditierung eines Studiengangs wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt unterschieden zwischen Studiengängen, die im Rahmen der Bologna-Studienreform auf Bachelor und Master umgestellt wurden bzw. seit längerer Zeit an der HMTM angeboten werden (»Variante a«) und solchen, die kürzlich neu eingerichtet wurden bzw. zukünftig eingerichtet werden (»Variante b«).
Bei dem bereits bestehenden Studienangebot (»Variante a«) wird im Dialog mit den Instituten ausgelotet, wann das Studiengangsmonitoring (erster Verfahrensschritt) erstmals stattfinden kann. Die Vorgehensweise zur Erstellung der relevanten Unterlagen, vor allem die Beschreibung eines Studiengangs anhand der fachlich-inhaltlichen Qualitätskriterien, die bildungspolitisch vorgegeben sind, sowie der mögliche zeitliche Rahmen für den Beginn der ersten Verfahrensstufe werden abgesprochen. Bei Studiengängen, die auf der Basis der entsprechenden Kernprozessbeschreibung neu eingeführt wurden bzw. zukünftig eingeführt werden (»Variante b«), hängt der Zeitpunkt der erstmaligen internen Akkreditierung im Prinzip vom Zeitpunkt der erstmaligen Aufnahme von Studierenden in das neue Studienangebot ab, denn es gilt: Bei der Planung der erstmaligen internen Akkreditierung eines neu eingerichteten Studiengangs muss sichergestellt werden, dass kein/e Absolvent*in sein/ihr Studium in einem nicht akkreditierten Studiengang abschließt.
Der Geltungszeitraum für die erstmalige Akkreditierung eines Studiengangs beträgt acht Jahre. Entscheidend ist das Semester, in dem die Hochschulkommission Akkreditierung die Akkreditierung ausspricht. Vor Ablauf des Geltungszeitraums der Erstakkreditierung ist eine Re-Akkreditierung einzuleiten.
Das Verfahren zur internen (Re-)Akkreditierung von Studiengängen ist im Handbuch für Qualitätsmanagement beschrieben.